Zollabfertigungsrichtlinie

1. Zweck dieser Richtlinie

Welmorqa (nachfolgend „wir“) beschreibt in dieser Zollabfertigungsrichtlinie die allgemeinen Abläufe im Zusammenhang mit der zollrechtlichen Abfertigung von Bestellungen.

Die konkrete zollrechtliche Behandlung einer Sendung kann von Warenart, Warenwert, Versandweg, erforderlichen Unterlagen und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen abhängen.

2. Zollabwicklung der Bestellung

Die für die Einfuhr erforderlichen Zollformalitäten werden im Rahmen des vorgesehenen Versand- und Lieferprozesses abgewickelt.

Je nach Versandweg kann die Zollabfertigung durch den jeweils eingesetzten Beförderer oder durch die dafür zuständige Stelle vorgenommen werden. Bei Post- und Kuriersendungen können Beförderungsunternehmen die Zollformalitäten bei der Einfuhr übernehmen.

Für eine ordnungsgemäße Abfertigung können vollständige und zutreffende Angaben zur Sendung erforderlich sein.

3. DDP-Lieferung

Unsere Bestellungen werden nach dem DDP-Verfahren (Delivered Duty Paid) abgewickelt.

Die im Online-Shop angezeigten Beträge berücksichtigen die für die Bestellung vorgesehenen Mehrwertsteuer- und Zollbeträge. Soweit diese Beträge bereits im angezeigten Gesamtpreis enthalten sind, müssen bei der Zustellung grundsätzlich keine zusätzlichen Zahlungen für diese bereits enthaltenen Positionen geleistet werden.

Die tatsächliche zollrechtliche Behandlung richtet sich weiterhin nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

4. Angaben für die Zollabfertigung

Für die Zollabfertigung können Angaben zur Bestellung und zur Sendung erforderlich sein.

Hierzu können insbesondere Warenbezeichnung, Warenwert, Menge, Versandinformationen und weitere Angaben gehören, die für die zollrechtliche Einordnung benötigt werden.

Die Angaben werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und soweit für die Abwicklung der jeweiligen Sendung erforderlich verwendet.

5. Prüfung durch die Zollbehörden

Zollbehörden können Sendungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten prüfen.

Eine solche Prüfung kann zu einer zusätzlichen Bearbeitungszeit führen. Die Dauer einer Zollprüfung liegt nicht vollständig in unserem Einflussbereich.

Bei Post- und Kuriersendungen können insbesondere fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben dazu führen, dass eine Sendung für weitere Prüfungen zurückgehalten oder an eine zuständige Stelle weitergeleitet wird.

6. Zollrechtliche Einordnung

Die zollrechtliche Behandlung einer Ware kann unter anderem von ihrer Warenart, ihrem Warenwert, ihrem Ursprung und der jeweiligen Zolltarifposition abhängen.

Der Warenursprung kann für die Anwendung des Zolltarifs und bestimmter zollrechtlicher Maßnahmen von Bedeutung sein.

Soweit für eine Ware besondere Nachweise oder Angaben erforderlich sind, können diese entsprechend den gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

7. Mögliche Verzögerungen

Eine Sendung kann sich verzögern, wenn die Zollabfertigung zusätzliche Prüfungen, Unterlagen oder Angaben erfordert.

Auch behördliche Prüfungen oder organisatorische Abläufe beim jeweiligen Beförderer können die Zustellung beeinflussen.

Eine solche Verzögerung stellt nicht automatisch eine Änderung der vereinbarten Lieferbedingungen dar.

8. Einfuhrabgaben und bereits enthaltene Beträge

Bei einer DDP-Bestellung werden die im Gesamtpreis berücksichtigten Mehrwertsteuer- und Zollbeträge entsprechend der vorgesehenen Abwicklung berücksichtigt.

Die deutsche Zollverwaltung weist darauf hin, dass bei Sendungen aus Drittländern grundsätzlich Einfuhrabgaben entstehen können und Beförderer bei der Zollabfertigung unter bestimmten Umständen zusätzliche Serviceentgelte erheben können. Im Rahmen der von uns vorgesehenen DDP-Abwicklung werden die entsprechenden, bereits im Gesamtpreis berücksichtigten Beträge nicht nochmals als zusätzliche Zahlung bei der Zustellung verlangt.

9. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben

Wenn für die Zollabfertigung erforderliche Angaben fehlen oder fehlerhaft sind, kann die Bearbeitung der betreffenden Sendung verzögert werden.

Sollten zur Klärung zusätzliche Informationen benötigt werden, kann eine Kontaktaufnahme mit der bestellenden Person erforderlich sein.

Wenn zusätzliche Kosten aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben entstehen, kann die jeweilige Kostenverantwortung nach den Umständen des Einzelfalls und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geprüft werden.

10. Waren mit besonderen Einfuhranforderungen

Bestimmte Waren können besonderen Einfuhrbestimmungen, Beschränkungen, Genehmigungspflichten oder weiteren zollrechtlichen Anforderungen unterliegen.

Die Zollverwaltung weist darauf hin, dass Sendungen mit Waren, die Einfuhrverboten oder besonderen Beschränkungen unterliegen, unter bestimmten Voraussetzungen nicht an den Empfänger ausgeliefert werden können.

Die Behandlung einer solchen Sendung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

11. Nicht zustellbare oder zurückgehaltene Sendungen

Wenn eine Sendung aufgrund eines zollrechtlichen Vorgangs nicht zugestellt werden kann, kann zunächst geprüft werden, ob die erforderlichen Informationen oder Unterlagen ergänzt werden können.

Falls eine Zustellung anschließend nicht möglich ist, wird der weitere Umgang mit der Sendung anhand des jeweiligen Sachverhalts geprüft.

Gesetzliche Rechte der bestellenden Person bleiben hiervon unberührt.

12. Zollbedingte Kontaktaufnahme

Wenn zur weiteren Bearbeitung einer Sendung Informationen benötigt werden, kann der Kundenservice kontaktiert werden.

Für eine möglichst schnelle Zuordnung können insbesondere die Bestellnummer, die E-Mail-Adresse der Bestellung und gegebenenfalls die Versandinformationen angegeben werden.

13. Datenschutz im Zusammenhang mit der Zollabfertigung

Für die Bearbeitung einer Bestellung und die Durchführung erforderlicher Zollformalitäten können personenbezogene Daten verarbeitet werden, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich und gesetzlich zulässig ist.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, zur Speicherdauer und zu den Rechten betroffener Personen sind in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.

14. Änderungen dieser Zollabfertigungsrichtlinie

Zollrechtliche Anforderungen und Abläufe können sich aufgrund gesetzlicher oder organisatorischer Änderungen verändern.

Diese Richtlinie kann entsprechend aktualisiert werden, damit die beschriebenen Abläufe den jeweils geltenden Anforderungen entsprechen.

15. Kontakt

Bei Fragen zur Zollabfertigung einer Bestellung stehen folgende Kontaktdaten zur Verfügung:

Internationaler Service / Rücksendelager

Kontaktadresse: Mihyoe-Rin 19-17, Takizawa-shi, Präfektur Iwate 020-0607, Japan

Kundenservice-E-Mail: ordersupport@welmorqa.com

Kundenservice-Telefon: +81 90-7351-2694

Servicezeiten: Montag bis Freitag, 09:00–12:30 / 14:00–18:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit).